Datum: 29/05/2023

Vorsicht bei Sanierungsmaßnahmen

Der Gesetzgeber versucht mit gesetzlichen Vorgaben die energetische Gebäudesanierung als wichtigen Baustein der Energiewende voranzubringen. Dabei wurde ganz offensichtlich ein Aspekt übersehen, der diese Bemühungen stark behindern kann. Laut der Sachverständigengesellschaft Richardson in Witten wird in nächster Zeit das Thema Asbest dramatisch an Bedeutung gewinnen. Es ist nicht bekannt, wie viele Wohnungen und Gebäude, die bis zum Verbot im Jahr 1993 gebaut wurden, Asbest enthalten. Der Anteil dürfte aber erheblich sein.

Da bei energetischen Sanierungsmaßnahmen Asbestfasern freigesetzt werden können, greifen die gesetzlichen Schutzmaßnahmen, was zu erheblichen Kostensteigerungen führen kann.

Hinweis

Bevor eine energetische Gebäudesanierung realisiert wird, sollte bei betroffenen Objekten vorab eine Asbestverprobung durch einen Sachverständigen in Auftrag gegeben werde, Nur so sind unkalkulierbare Risiken zu vermeiden.

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