Die Corona-Pandemie rechtfertigt in finanzgerichtlichen Verfahren keine Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten des Klägers, wenn ein umfassendes Hygienekonzept bei Gericht besteht. Kanzleiräume sind keine Diensträume im Sinne der Finanzgerichtsordnung. So entschied der Bundesfinanzhof.
Datum: 22/04/2022
Finanzgerichtliches Verfahren: Corona-Pandemie begründet keinen Anspruch auf Akteneinsicht in Kanzleiräumen
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