Datum: 12/01/2022

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz – Weitergeltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

Die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die eigentlich zum 30. Juni 2021 hätte beendet sein müssen, wurde befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Abgabe von Getränken ist hiervon ausgeschlossen.

Zeitraum   01.01.2021
– 31.12.2022
  ab 01.01.2023
Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle 7 % 19 %
Speisen Außerhausgeschäft
(Imbiss/Lieferung/Abholung)
7 % 7 %
Getränke (Grundsatz) 19 % 19 %
2022